Tethong Blattner AG

Vollumfänglicher Freispruch! (Dezember 2022)

Ein Mandat, das vor einem Jahr mit einem Anruf aus der psychiatrischen Klinik begann ... Vollumfänglicher Freispruch in zweiter Instanz.

Rechtsanwältin Ganden Tethong hat am 1. Dezember 2022 am Obergericht des Kantons Zürich für eine Klientin, die in erster Instanz wegen sexueller Nötigung, Nötigung, Drohung etc. zum Nachteil ihres Ehemannes verurteilt worden war, einen vollumfänglichen Freispruch erwirkt. Die Klientin war im Rahmen des Strafverfahrens 16 Monate in Untersuchungshaft und 11 Monate  in der stationären Abteilung der Klinik für Forensische Psychiatrie der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich untergebracht. 

Rechtsanwältin Tethong hatte die Strafverteidigung vor einem Jahr, d.h. nach dem erstinstanzlichen Verfahren, übernommen, als sich die Klientin bereits in der Psychiatrischen Klinik befand. Als Erstes konnte die Entlassung aus der Klinik erwirkt werden, danach der Freispruch.

Brigitte Hürlimann, Gerichtsreporterin bei Republik (republik.ch), war beim Prozess dabei: